Rathaus, © Gemeinde Krün

Allgemeine Informationen

Abfallwirtschaft

Bauamt

Bebeauungsplan Nr. B-033"Am Mühlanger" in der Gemeinde Krün und die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Krün

 

Bebeauungsplan Nr. B-038 "Am Bärnbichl-Nord" in der Gemeinde Krün

 

Bebauungsplan "B-039 Gewerbegebiet Süd-Ost" in der Gemeinde Krün und die 18.Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Krün

 

Bebauungsplan "B-040 Kranzbach"(3. Änderung) in der Gemeinde Krün und die 19.Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Krün

 

Bebauungsplan B-041 "Schloß Elmau"(3.Änderung)

 

Einbeziehungssatzung S-011 "Obere Krottenkopfstraße" (1. Änderung)

 

Kasse

Steueramt

Gundsteuer

Grundsteuerreform

Betretungsverbot für Futterwiesen (Hegezeit)

Wiesen und Weiden werden als landwirtschaftliche Nutzflächen verwendet. Sie dienen Stall- und Weidetieren als wichtige Futtergrundlage.

Während der Aufwuchszeit

von 01. April bis 30. September

dürfen diese Flächen nicht betreten werden.

Auch in der übrigen Zeit sind diese Flächen schonend zu behandeln.

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf unsere schöne Natur und nutzen Sie die vorhandenen und ausgeschilderten Wege.

Abfälle sind stets ordnungsgemäß zu entsorgen und wieder mit nach Hause zu nehmen.

Vielen Dank.